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E-Rechnung seit 01.01.2025 verpflichtend

Zum 1. Januar 2025 wurde die verpflichtende Nutzung der E-Rechnung in Deutschland eingeführt. Diese Regelung betrifft nicht nur Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, sondern auch gemeinnützige Sportvereine, die Rechnungen an öffentliche Stellen stellen. Die Umstellung erfordert eine Anpassung der Prozesse und Software in vielen Organisationen.

Was ist eine E-Rechnung?

Die E-Rechnung ist ein elektronisches und maschinenlesbares Rechnungsformat, das Daten im XML-Standard überträgt. Im Gegensatz zu einer per E-Mail gesendeten PDF-Rechnung enthält die E-Rechnung zusätzliche elektronische Datensätze, die direkt von Buchhaltungsprogrammen ausgelesen werden können.

Die Einführung der E-Rechnung bringt eine effizientere und transparentere Abwicklung mit sich, erfordert aber anfangs zusätzliche organisatorische Maßnahmen.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat die wichtigsten Fragen und Antworten für gemeinnützige Vereine zusammengefasst:
➡️ E-Rechnung: Was jetzt gilt